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   BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95   

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BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95 (https://dejure.org/1996,13422)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 13 RJ 51/95 (https://dejure.org/1996,13422)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 51/95 (https://dejure.org/1996,13422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines "Streckungstatbestandes" wegen Arbeitsunfähigkeit - Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls - Erfordernis von versicherungsfallnahen Pflichtbeitragszeiten - Ausfallzeit wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Auf die Frage, ob in diesem Zusammenhang auch jugoslawische Beitragszeiten berücksichtigungsfähig wären (vgl dazu BSGE 75, 199, 211 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG, Urteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 -, Umdr S 5; Baumeister, RV 1987, 234, 236; Kunhardt, DAngVers 1984, 116, 117 f), kommt es hier nicht an, denn es liegen nach den Feststellungen des LSG beim Versicherten im maßgeblichen Dreijahreszeitraum auch keine Zeiten mit versicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit in Jugoslawien vor.

    Zwar kämen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl BSGE 75, 199, 211 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48), für eine Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 2 § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ArVNG grundsätzlich auch freiwillige Beiträge zur jugoslawischen Sozialversicherung in Betracht, im vorliegenden Fall besteht jedoch kein Anhalt, davon auszugehen, daß eine solche Entrichtung nach jugoslawischem Recht für die Zeit ab 1984 auch jetzt noch möglich ist.

    Zu denken ist dabei vor allem an devisenrechtliche Beschränkungen für Zahlungen von Jugoslawien nach Deutschland (vgl dazu BSGE 75, 199, 210 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; zur Berücksichtigung derartiger Umstände im Rahmen des § 1420 Abs. 1 Nr. 2 RVO vgl auch BSGE 51, 230, 232 f = SozR 2200 § 1419 Nr. 9) sowie an eine eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit (geringeres Lohnniveau, ungünstige Umrechnungskurse, Kaufkraftunterschiede) der betreffenden Versicherten (vgl dazu BSGE 75, 199, 218 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).

    Bei der Auslegung des Begriffs der "angemessenen Frist" iS von § 1420 Abs. 1 Nr. 2 RVO fällt schließlich auch entscheidend ins Gewicht, daß die Einführung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für BU/EU-Renten nach der Beurteilung des BVerfG (vgl BVerfGE 75, 78, 97 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 142) nur deshalb mit Art. 14 GG vereinbar war, weil gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen wurde, die Anwartschaften durch Leistung monatlicher Mindestbeiträge aufrechtzuerhalten, wobei der Zumutbarkeit der damit für die Betroffenen verbundenen Belastung eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl dazu BSGE 75, 199, 208 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).

    Für die Verfassungsmäßigkeit der zu prüfenden Regelung ist nach den vom BVerfG (BVerfGE 75, 78, 97 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 142) aufgestellten Grundsätzen entscheidend, ob der Versicherte rechtlich in der Lage war, ab 1. Januar 1984 freiwillige Beiträge zur deutschen oder jugoslawischen Rentenversicherung zu entrichten, und ob ihm die daraus entstehenden Belastungen - auch im Vergleich zu im Inland lebenden Versicherten (vgl Art. 3 Abs. 1 GG) - zumutbar waren (vgl dazu im einzelnen BSGE 75, 199, 210 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Die Zumutbarkeit der Entrichtung von freiwilligen Mindestbeiträgen sei aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfGE 75, 78) Voraussetzung für die Vereinbarkeit der Regelung mit Art. 14 GG.

    Bei der Auslegung des Begriffs der "angemessenen Frist" iS von § 1420 Abs. 1 Nr. 2 RVO fällt schließlich auch entscheidend ins Gewicht, daß die Einführung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für BU/EU-Renten nach der Beurteilung des BVerfG (vgl BVerfGE 75, 78, 97 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 142) nur deshalb mit Art. 14 GG vereinbar war, weil gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen wurde, die Anwartschaften durch Leistung monatlicher Mindestbeiträge aufrechtzuerhalten, wobei der Zumutbarkeit der damit für die Betroffenen verbundenen Belastung eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl dazu BSGE 75, 199, 208 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).

    Für die Verfassungsmäßigkeit der zu prüfenden Regelung ist nach den vom BVerfG (BVerfGE 75, 78, 97 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 142) aufgestellten Grundsätzen entscheidend, ob der Versicherte rechtlich in der Lage war, ab 1. Januar 1984 freiwillige Beiträge zur deutschen oder jugoslawischen Rentenversicherung zu entrichten, und ob ihm die daraus entstehenden Belastungen - auch im Vergleich zu im Inland lebenden Versicherten (vgl Art. 3 Abs. 1 GG) - zumutbar waren (vgl dazu im einzelnen BSGE 75, 199, 210 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).

    Zum einen werden dort die Kriterien, die das BVerfG (BVerfGE 75, 78 = SozR 2200 § 1246 Nr. 142) aufgestellt hat, nicht geprüft und die gegen die Verfassungsmäßigkeit sprechenden Bedenken nicht erfaßt und abgehandelt.

  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Das Urteil des 5. Senats des BSG vom 23. März 1994 (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 S 195) steht einer solchen Beurteilung nicht entgegen, da es das Vorliegen eines Herstellungsanspruchs wegen fehlerhafter Information nicht behandelt.

    Die Entscheidung des 5. Senats des BSG vom 23. März 1994 (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46) gibt zu keiner anderen Entscheidung Veranlassung.

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Aus einer Verletzung der allgemeinen Informationspflicht des § 13 SGB I erwächst dem einzelnen Versicherten grundsätzlich kein Herstellungsanspruch (vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Ein solcher Anspruch könnte nur dann in Betracht kommen, wenn die Bevölkerung falsch oder irreführend informiert worden wäre (vgl BSG SozR 3-1300 § 27 Nr. 3 S 5; BSG USK 83163; kritisch dazu Mrozynski, SGB I, 2. Aufl 1995, § 13 RdNr 13).
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 4/80

    Recht des überlebenden Ehegatte und der waisenrentenberechtigten Kinder zur

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Zu denken ist dabei vor allem an devisenrechtliche Beschränkungen für Zahlungen von Jugoslawien nach Deutschland (vgl dazu BSGE 75, 199, 210 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; zur Berücksichtigung derartiger Umstände im Rahmen des § 1420 Abs. 1 Nr. 2 RVO vgl auch BSGE 51, 230, 232 f = SozR 2200 § 1419 Nr. 9) sowie an eine eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit (geringeres Lohnniveau, ungünstige Umrechnungskurse, Kaufkraftunterschiede) der betreffenden Versicherten (vgl dazu BSGE 75, 199, 218 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).
  • BSG, 25.07.1963 - 4 RJ 255/62

    Weiterversicherung - Annahme freiwilliger Beiträge - Beiträge für eine

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Nach der Rechtsprechung des BSG gelten für die Angemessenheit der Nachzahlungsfrist nicht feste Grenzen; vielmehr sind die Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Versicherten sowie sonstige Entrichtungshindernisse zu berücksichtigen (vgl BSGE 10, 264, 268 = SozR Nr. 1 zu § 1420 RVO; dazu auch BSGE 19, 247 = SozR Nr. 3 zu § 1420 RVO).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Dies richtet sich danach, ob er in der Lage war, die ihm in seinem letzten Arbeitsverhältnis obliegenden Aufgaben vertragsgemäß zu erfüllen oder (nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ähnliche Tätigkeiten auszuüben (BSGE 61, 66 mwN).
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Es gilt der Arbeitsunfähigkeitsbegriff der deutschen Krankenversicherung (vgl BSGE 52, 108 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 54; BSGE 53, 22, 31 = SozR 2200 § 1259 Nr. 59).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93

    Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95
    Sie hat in diesem Falle auch die Möglichkeit, den geltend gemachten Rentenanspruch auf die Zeit ab 1. Januar 1992 zu beschränken, womit sich gemäß § 240 Abs. 2 Satz 2, § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI eine Beitragsnachzahlung erübrigen würde (vgl BSG SozR 3-2600 § 240 Nr. 2).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89

    Kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf künftige Leistung unter der

  • BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 20/93

    Rentenversicherung - Beitragsnachentrichtung - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 62/91

    Sozialversicherung - Altersruhegeld - Arbeitslosigkeit - Vorgezogenes

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 74/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rente - Dauer - Aufschub

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 35/91

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit - Unmöglichkeit

  • BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 16.12.1980 - 11 RA 108/79

    Arbeitslosigkeit - Ausfallzeit - Auslandsaufenthalt - Arbeitsvermittlung

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